Gerade in Krisenzeiten viele Vorteile

Vorteile von Leasing während Corona

Das Jahr 2020 stellte – und stellt auch weiterhin – viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Beschränkte finanzielle Spielräume durch wirtschaftliche Verluste, die mit der Corona-Pandemie einhergehen, rücken die Vorteile von Leasing erneut in den Vordergrund.

Das Leasen von Betriebsausstattung sichert Unternehmen nicht nur eine hohe Flexibilität, sondern schont gleichzeitig auch die finanziellen Ressourcen und verbessert die Kreditchancen. Aber nicht nur Unternehmen – die sich mit Finanzierungsvorhaben, an die Leasinggesellschaften oder an uns als Leasingvermittler wenden – sondern auch Händler, Hersteller und Lieferanten können vom Leasing in Zeiten von Corona profitieren.

Denn durch maßgeschneiderte Absatzfinanzierungskonzepte kann die Kundenbindung nachhaltig erhöht werden.

Mit einem Investitionsvolumen von 74,4 Milliarden Euro war die Leasing-Branche im vergangenen Jahr Deutschlands größter Investor. Und auch in diesem Jahr liegt Leasing nach wie vor im Trend.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen schätzen laut dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen e. V. (BDL) die Flexibilität, die das Leasen der Betriebsausstattung verspricht. Denn wer Firmenwagen, Maschinen, Computer und Software least, statt sie zu kaufen, findet oftmals speziell auf die Bedürfnisse seines Unternehmens zugeschnittene Lösungen. Und da Leasingverträge zeitlich befristet sind, ist die Betriebsausstattung stets auf dem neuesten Stand der Technik. Die hohe Flexibilität kann außerdem vor allem dann überlebenswichtig werden, wenn es zu einer neuen Pandemie kommen sollte.

Für viele Unternehmen rückt aber noch ein ganz anderer Vorteil in den Fokus: Leasing verschafft Investitionsspielräume. Unternehmen sind nicht länger gezwungen, die gesamten Anschaffungskosten auf einmal aufzubringen, sondern können die Leasingraten durch die mit dem Leasingobjekt erwirtschafteten Erträge begleichen. Außerdem wird das Objekt nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert und taucht demnach – ebenso wie die Verbindlichkeiten aus dem Vertrag – auch nicht in der Bilanz des Unternehmens auf. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Eigenkapital-Quote und das Rating der Banken aus. Für den Fall einer geplanten Kreditaufnahme sind Unternehmen demnach bestens gewappnet. Leasing erweitert auch insbesondere im Hinblick auf Basel II und III die Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen. Denn seit der Finanzkrise im Jahr 2008 und dem Erlass dieser gesetzlichen Regelungen sind die Banken durchaus zurückhaltender bei der Kreditvergabe.

Neben der Investitionssicherheit und der Flexibilität spielt noch ein weiterer Aspekt mit in die Vorteilhaftigkeit des Leasings: die Kalkulationssicherheit.

Als Leasingmakler sind wir – gerade im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit gewerblichen Leasings in Krisenzeiten – froh, bereits vielen Kunden mit flexiblen und zu den betrieblichen Bedürfnissen passenden Finanzierungskonzepten durch diese herausfordernde Zeit geholfen zu haben. Denn wie Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL, betont:

„Die Leasing-Wirtschaft ist für den

Neustart der Wirtschaft unverzichtbar.“

Auch unterstreicht sie, dass die Leasing-Wirtschaft selbst verhältnismäßig stabil durch die Krise gekommen sei.

„Davon profitierten jetzt die Unternehmen, von denen sich in der Krise viele verschulden mussten, um überleben zu können. Während der Krise hat die KfW ihre Sonderprogramme auch für die Leasing-Gesellschaften geöffnet, wovon Leasing-Geber und ihre Kunden profitieren. Leasing ermögliche den Unternehmen in dieser Situation, liquiditätsschonend zu investieren und verringere dadurch die langjährige Verschuldung durch erzwungene Kreditaufnahmen. Und gerade in der Corona-Zeit und ihren Nachwirkungen gibt es für Unternehmen noch eine Möglichkeit, sich Liquidität zu verschaffen. Denn mittels Sale-and-lease-back (SLB) können Unternehmen ihre stillen Reserven, wie zum Beispiel gebundenes Eigenkapital, in Immobilien oder Maschinen nutzen. Beim SLB-Vertrag kauft die Leasing-Gesellschaft das Objekt – also die Maschine oder Produktionsanlage, den Lkw oder das Produktionsgebäude – vom künftigen Leasing-Nehmer und verleast es diesem anschließend wieder zurück.“ (aus Analyse: Deutschland)