Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben
27. Juli 2022Bis 2030 soll etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen, um die Treibhausgasemissionen zu senken. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Bundesregierung ein Förderprogramm erlassen: Mit der Förderrichtlinie KsNI unterstützt der Bund die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit von außen aufladbarem hybridelektrischem Antrieb (KsN). Außerdem ist auch die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur förderfähig (KsI). Ergänzt wurde darüber hinaus ein Sonderaufruf für Spezialfahrzeuge mit Straßenzulassung – also Löschfahrzeuge, Müllautos, Zementmischer etc.
Potenzielle Leasingnehmer können sich das Förderprogramm zunutze machen, indem Sie das gewünschte Fahrzeug bei einem geeigneten Leasinggeber platzieren, der die Förderung beantragt. Der Vorteil dieser Förderung besteht darin, dass der Kaufpreis um die Förderung reduziert wird und nur die geringeren Anschaffungskosten mit den Leasingraten zu begleichen sind. Dabei werden 80 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem Diesel-LKW gefördert. Die Errichtung einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur wird demgegenüber mit 80 % der gesamten Investitionskosten gefördert.
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Wir von FM LeasingPartner wissen, welche Leasinggesellschaften hierfür in Frage kommen bzw. Ihrer Investition inklusive der Förderung positiv gegenüberstehen. Gerne übernehmen wir das Finanzierungsmanagement für Sie. Kommen Sie zeitnah auf uns zu: Die zweite Antragsfrist zur Förderung von Nutzfahrzeugen und Tank- und Ladeinfrastruktur endet am 10. August 2022.